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VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verfassungsgerichtshof-saarland.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Teilnahme der NPD an der sog. Elefantenrunde des SR - Verfassungsgerichtshof verwirft Verfassungsbeschwerde der NPD
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17
- OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17
- VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17
Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR
Auszug aus VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17
2) den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.02.2017 - 3 L 261/17.Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat diese Anträge durch Beschluss vom 24.02.2017 - 3 L 261/17 - zurückgewiesen.
festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.03.2017, Az.: 2 B 340/17, sowie der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.02.2017, Az.: 3 L 261/17, den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 12 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes, Art. 20 der Verfassung des Saarlandes und Art. 60 Abs. 1 SVerf iVm. Art. 1 Abs. 1 SVerf verletzen, 2. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen, 3. die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren aus der Landeskasse anzuordnen und weiter 1. den beteiligten Saarländischen Rundfunk im Wege einstweiliger Anordnung zu verpflichten, einen Vertreter des Antragstellers zu der am 16.03.2017 zur Ausstrahlung anstehenden "Elefantenrunde" der Spitzenkandidaten für die am 26.03.2017 stattfindende Wahl zum Landtag des Saarlandes einzuladen,.
- OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17
Chancengleichheit bei Berichterstattung vor Landtagswahl ("Elefantenrunde")
Auszug aus VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17
gegen 1) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.03.2017 - 2 B 340/17.Oberverwaltungsgericht des Saarlandes durch Beschluss vom 13.03.2017 - 2 B 340/17 - zurückgewiesen.
festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.03.2017, Az.: 2 B 340/17, sowie der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.02.2017, Az.: 3 L 261/17, den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 12 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes, Art. 20 der Verfassung des Saarlandes und Art. 60 Abs. 1 SVerf iVm. Art. 1 Abs. 1 SVerf verletzen, 2. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen, 3. die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren aus der Landeskasse anzuordnen und weiter 1. den beteiligten Saarländischen Rundfunk im Wege einstweiliger Anordnung zu verpflichten, einen Vertreter des Antragstellers zu der am 16.03.2017 zur Ausstrahlung anstehenden "Elefantenrunde" der Spitzenkandidaten für die am 26.03.2017 stattfindende Wahl zum Landtag des Saarlandes einzuladen,.
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17
gerichtet..." (BVerfG, Urt.v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 juris-Tz.634).
- BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02
Kanzlerduell
Auszug aus VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17
Rundfunkanstalten dürfen nämlich vor allem dort, wo sie wie bei redaktionell gestalteten Sendungen ihre grundrechtliche, von Art. 5 Abs. 1 SVerf geschützte Freiheit der Kommunikation (…Wendt/Rixecker/Dörr, Verfassung des Saarlandes, Art. 5 Rdn. 10) wahrnehmen, die Bedeutung von politischen Parteien berücksichtigen und ihnen nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit (BVerfG NJW 2002, 2939 - "TV-Duell der Kanzlerkandidaten"; StGH Bremen LVerfGE 5, 175-199) unterschiedlichen Raum gewähren. - VerfGH Saarland, 01.07.2010 - Lv 4/09
Parteiergreifende Eingriffe in den Wahlkampf mittels Herausgabe von …
Auszug aus VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17
saarländischem Verfassungsrecht aus Art. 63 Abs. 1, Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG folgt (…SVerfGH, Urt. v. 16.04.2013 lv 15/11 ; SVerfGH Urt. v. 01.07.2010 - Lv 4/09; SVerfGH, NJW 1980, 2181, 2182 f.), nicht dadurch verletzt, dass er keinen Vertreter des Beschwerdeführers zu der von ihm geplanten Sendung am 16.03.2017, der sogenannten "Elefantenrunde" der Spitzendkandidatinnen und Spitzenkandidaten der CDU, der SPD, der Partei Die Linke, der Partei Bündnis90/Die Grünen, der FDP und der AfD eingeladen hat und ihm nicht wenigsten die Möglichkeit einer anderen Selbstdarstellung in einer anderen Sendung des Programms zu geben bereit gewesen ist. - StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
Auszug aus VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17
Rundfunkanstalten dürfen nämlich vor allem dort, wo sie wie bei redaktionell gestalteten Sendungen ihre grundrechtliche, von Art. 5 Abs. 1 SVerf geschützte Freiheit der Kommunikation (…Wendt/Rixecker/Dörr, Verfassung des Saarlandes, Art. 5 Rdn. 10) wahrnehmen, die Bedeutung von politischen Parteien berücksichtigen und ihnen nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit (BVerfG NJW 2002, 2939 - "TV-Duell der Kanzlerkandidaten"; StGH Bremen LVerfGE 5, 175-199) unterschiedlichen Raum gewähren. - VerfGH Saarland, 26.03.1980 - Lv 1/80
Organstreitverfahren; Werbendes und parteiübergreifendes Eingreifen in Wahlkampf; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17
saarländischem Verfassungsrecht aus Art. 63 Abs. 1, Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG folgt (…SVerfGH, Urt. v. 16.04.2013 lv 15/11 ;… SVerfGH Urt. v. 01.07.2010 - Lv 4/09; SVerfGH, NJW 1980, 2181, 2182 f.), nicht dadurch verletzt, dass er keinen Vertreter des Beschwerdeführers zu der von ihm geplanten Sendung am 16.03.2017, der sogenannten "Elefantenrunde" der Spitzendkandidatinnen und Spitzenkandidaten der CDU, der SPD, der Partei Die Linke, der Partei Bündnis90/Die Grünen, der FDP und der AfD eingeladen hat und ihm nicht wenigsten die Möglichkeit einer anderen Selbstdarstellung in einer anderen Sendung des Programms zu geben bereit gewesen ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 3 B 43.21
Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der …
Hierdurch wird der Kläger als Landesverband einer Partei in seinem Recht auf Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 GG verletzt (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - juris Rn. 3 ff.; VerfGH Saarbrücken, Beschluss vom 16. März 2017 - Lv 3/17 - juris Rn. 24 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 - juris Rn. 22 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 30. April 2012 - 13 B 528/12 - juris Rn. 7) und zwar auch in Anbetracht dessen, dass das Recht auf Chancengleichheit hier mit der dem Beklagten zustehenden Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen ist.